Dienstag, 05. Februar 2019
Kategorie: Haustechnik
Kategorie: Haustechnik
Neue Bedingungen für die Energiespeicherförderung in Baden-Württemberg
Ab Februar 2019 gelten neuen Bedingungen für die Energiespeicherförderung in Baden-Württemberg.
Insgesamt stehen 5 Millionen Euro zur Verfügung, jedoch verringert sich der Fördersatz pro Kilowattstunde für kleinere Anlagen von 300 € auf 200 € und für größere Anlagen von 400 € auf 300 €.
Auch bei den Fördervoraussetzungen haben sich Änderungen ergeben.
Im VARTA Storage Blog stehen Ihnen ausführliche Informationen zu den Änderungen der Förderhöhe und den Fördervoraussetzungen sowie die vorausgefüllte Herstellererklärung bereitgestellt.
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