In Baden-Württemberg müssen seit dem 1. Januar auf neugebauten Gewerbe- bzw. Nicht-Wohngebäuden Photovoltaik-Anlagen installiert werden. Auch Parkplätze mit über 35 Stellplätzen müssen zukünftig durch eine Photovoltaik-Anlage überdacht werden.
Dies gilt allerdings nur für Bauherren, die ihren Bauantrag nach dem 1. Januar einreichen. Bereits im Bau befindliche Vorhaben, sind von der Pflicht ausgenommen. Ab dem 1. Mai kommt auch im privaten Bereich die Photovoltaik-Pflicht für neugebauteEigenheime hinzu.
Zum Januar 2023 kommt im Ländle dann die Photovoltaik-Pflicht bei umfassenden Dachsanierungen von Bestandsgebäuden.
Auch in Nordrhein-Westfalen gilt die Verpflichtung bei neuen Parkplätzen mit mehr als 35 Stellplätzen deren Bauantrag nach dem 1. Januar eingereicht wurde.
Zwar haben auch die Landesregierungen von Berlin, Hamburg und Rheinland-Pfalz entsprechende Gesetze erlassen, jedoch gelten die Pflichten in diesen Ländern erst ab 2023. Dem Entwurf zufolge könnte so eine Vorschrift in Bayern für neugebaute Nicht-Wohngebäude die industriell oder gewerblich genutzt werden, bereits ab dem 1. Juli dieses Jahres greifen.
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Textquelle: Photovoltaik-Pflicht für alle Neubauten ab 2022: Baden-Württemberg.de (baden-wuerttemberg.de)