Im Zuge dieser Straffung fällt die finanzielle Unterstützung für energieeffiziente Beleuchtungsanlagen (wie LED-Umrüstungen) komplett weg. Effiziente Innenbeleuchtung wurde bisher mit 15% gefördert, förderfähige Leuchten mussten bzgl. Effizienz und Lebensdauer technische Mindestanforderungen erfüllen.
Stichtag: Die Neuerung und die angepassten Förderbedingungen gelten für alle Anträge ab dem 21. Juli 2026.
Betroffener Bereich: Die Streichung betrifft die energieeffiziente Innenbeleuchtung in Nichtwohngebäuden (Gewerbe, Kommunen, Büros) innerhalb der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG EM) beim BAFA.
Bestandsschutz: Bereits vor dem Stichtag (bis einschließlich 20. Juli 2026) eingereichte Anträge oder zugesagte Förderungen sind von dem Stopp nicht betroffen und behalten ihre Gültigkeit.