• Unternehmen Qualität

    Qualität

    Qualität hat einen Namen – DIN EN ISO 9001:2015
    Emil Löffelhardt ist zertifiziert.

Zertifiziert und geprüft

Als eines der führenden Unternehmen in der Branche, mit Stammsitz in Schorndorf und 20 Filialen in Baden-Württemberg und Nordbayern, sind wir seit 1996 nach DIN EN ISO 9001 zertifiziert.


DIN ISO

Das Zertifikat wurde im Februar 2021 nach DIN EN ISO 9001:2015 erneut vergeben.

Mit diesem Schritt hat Löffelhardt ein System eingeführt, das die Arbeitsabläufe kontrolliert, Fehlerquoten senkt und das Qualitätsdenken verbessert. Die Mitarbeiter versuchen im Rahmen eines Total Quality Managements (TQM) Null Fehler zu erreichen.

Dazu werden alle Mitarbeiter in dieses ganzheitliche Qualitätsdenken eingebunden. Qualität ist deshalb für jeden eine Verpflichtung. Sie soll dem Kunden Sicherheit in der Zusammenarbeit bieten und damit die Arbeitsplätze sichern.

Deshalb lautet das Löffelhardt-Motto:
Engagement + Leistung = Qualität.

Download Zertifikat DIN EN ISO 9001:2015 (Stand: 31.01.2024)

 

ROHS

Die europäische Richtlinie 2011/65/EU – zuletzt geändert durch die delegierte Richtlinie (EU) 2015/863 untersagt die Verwendung bestimmter gefährlicher Stoffe in Elektro- und Elektronikgeräten und regelt die Verwendung von Gefahrstoffen in Geräten und Bauteilen.

Sie, sowie die jeweilige Umsetzung in nationales Recht, wird zusammenfassend mit dem Kürzel RoHS (engl.: Restriction of (the use of certain) hazardous substances; deutsch: „Beschränkung (der Verwendung betimmter) gefährlicher Stoffe") bezeichnet.

Das Ziel ist dabei, im Zuge der massiven Ausweitung von Wegwerfelektronik, äußerst problematische Bestandteile aus den Produkten zu verbannen. Dazu gehört unter anderem, die bleifreie Verlötung elektronischer Bauteile durchzusetzen, giftige Flammhemmer bei der Herstellung von Kabeln zu verbieten sowie die Einführung entsprechender Ersatzprodukte zu verstärken.

Des Weiteren müssen auch die verwendeten Bauteile und Komponenten selbst frei von entsprechenden Stoffen sein.

Dies hat direkte Auswirkung auf beteiligte Firmen wie Importeure, Einzelunternehmen oder Geschäfte und Handelsketten und demzufolge in letzter Konsequenz auch für den Verbraucher.

Für Anfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung: nachhaltigkeit(at)loeffelhardt.de

REACH

Die REACH-Verordnung ist eine EU-Chemikalienverordnung, die am 1. Juni 2007 in Kraft getreten ist.

REACH steht für Registration, Evaluation, Authorisation and Restriction of Chemicals, also für die Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung von Chemikalien.

Als EU-Verordnung besitzt REACH gleichermaßen und unmittelbar in allen Mitgliedstaaten Gültigkeit.

Durch REACH wird das bisherige Chemikalienrecht grundlegend harmonisiert und vereinfacht.

Für Anfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung: nachhaltigkeit(at)loeffelhardt.de

WEEE

Die WEEE-Richtlinie (engl.: Waste Electrical and Electronic Equipment; deutsch: Abfall elektro- und elektronischer Geräte) ist die EG-Richtlinie zur Reduktion der zunehmenden Menge an Elektronikschrott aus nicht mehr benutzten Elektro- und Elektronikgeräten. Ziel ist das Vermeiden, Verringern sowie umweltverträgliche Entsorgen der zunehmenden Mengen an Elektroschrott durch eine erweiterte Herstellerverantwortung.

Für Anfragen stehen wir Ihnen gerne zu Verfügung: nachhaltigkeit(at)loeffelhardt.de


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